Barrierefreiheitserklärung
1. Selbstverpflichtung zur Barrierefreiheit
Inklusion und Teilhabe sind Teil des kirchlichen Auftrages. Deshalb verpflichtet sich die Pfarrei St. Matthias Schöneberg ihre Internetseiten barrierefrei zu gestalten.
Die Pfarrei orientiert sich dazu an den gesetzlichen Grundlagen. Das ist zum Beispiel das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) (https://bfsg-gesetz.de).
Sofern gesetzliche Grundlagen zur Barrierefreiheit auf die Pfarrei keine Anwendung finden, wird sie dennoch die jeweils aktuellen Gestaltungsgrundlagen beachten.
Die Pfarrei wird sich bemühen, auch künftige Entwicklungen in der Barrierefreiheit zeitnah umzusetzen.
2. Status der Barrierefreiheit; angewendeter Standard
Die Internetseiten der Pfarrei sind nach dem WCAG 2.1 Level AA Standard geprüft. Die Internetseiten sind mit diesem Standard teilweise konform.
Es wird angestrebt, bei allen inhaltlichen Änderungen und neuen Inhalten diesen Standard aufrecht zu halten.
3. Nicht barrierefreie Inhalte, bekannte Einschränkungen
Die Internetseiten basieren technisch auf dem Baukastensystem von ChurchDesk.
Es ist derzeit nicht möglich, Alt-Texte bei Bildern anzuzeigen, die direkt in das Textfeld von ChurchDesk-Blogbeiträgen oder das Textfeld von ChurchDesk-Veranstaltungen eingefügt wurden. Der hohe technische Aufwand steht unverhältnismäßig den Möglichkeiten gegenüber, den Kontext der Bilder im Textfeld aus dem Titel der Veranstaltung, dem Alt-Text des Header-Bildes und dem schriftlichen Inhalt des veröffentlichten Textfeldes zu erfassen.
Eine Tastaturbedienbarkeit ist mit dem Baukastensystem von ChurchDesk bisher nicht herstellbar.
4. Ergriffene Maßnahmen und geplante Verbesserungen
Alle Internestseiten wurden hinsichtlich Schriftgröße, Schriftart, Abstände, logisch gegliederter Überschriften einschließlich einer ihrem Rang folgenden Formatierung überarbeitet und sind auch bei einem 200%-Zoom nutzbar. Alle Bilder werden mit einem Alternativtext beschriftet, wenngleich deren Anzeige nicht in allen Modulen aus dem Baukastensystem von ChurchDesk möglich ist.
Zugunsten der Barrierefreiheit haben wir den Farbkontrast der Internetseiten neu festgelegt. Dazu waren wir bestrebt eine Farbe zu finden, die dem bestehenden Farbkonzept unserer Corporate-Identity zumindest nahekommt und noch eine Wiedererkennung mit anderen Publikationen erlaubt.
Die Navigation wurde vollständig überarbeitet und vereinfacht, für verschieden Links sind größere Klickfelder eingerichtet und erhielten eine klare und nachvollziehbare Bezeichnung. Teilweise sind Abschnitte deutlich voneinander getrennt dargestellt.
Weile diese Merkmale einer breiten subjektiven Wahrnehmung unterliegen, sind wir für Hinweise zur Optimierung dankbar.
5. Datum der Erstellung und letzter Stand
Die letzte vollständige Prüfung erfolgte am 28.06.2025.
6. Rückmeldemöglichkeiten und Kontaktinformationen
Hinweise und Fragen zur Barrierefreiheit dieser Internetseiten richten Sie bitte an
- die Arbeitsgruppe Öffentlichkeit oeffentlichkeit@st-matthias-berlin.de
- oder an das Pfarramt per Mail pfarramt@st-matthias-berlin.de, über das Kontaktformular: https://forms.churchdesk.com/f/1Xr9enBalL oder schriftlich an Pfarramt St. Matthias – Goltzstraße 29 – 10781 Berlin.
7. Verfahren zur Durchsetzung der Barrierefreiheit (Schlichtungsverfahren)
Wir versuchen eingehende Anfragen innerhalb von sechs Wochen zu beantworten. Falls Sie innerhalb dieser Zeit keine Rückmeldung erhalten oder mit unserer Antwort nicht zufrieden sind, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach dem BGG wenden:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen (BGG)
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 30 18527 2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Website: schlichtungsstelle-bgg.de
8. Evaluierungsmethode
Die Seiten wurden mithilfe des Toos ‚WAVE Evaluation Tool‘ der Marke WebAIM geprüft. WebAIM ist ein gemeinnütziges Service-Center der Utah State University (siehe https://wave.webaim.org/ und https://webaim.org).
Stand der Barrierefreiheitserklärung, 14.07.2025